Babyklappen in der Tschechischen Republik

Babyklappen in der Tschechiechen Republik wurden vor 14 Jahren eingerichtet mit dem Ziel, nicht nur die Säuglinge zu retten, sondern auch den Eltern, hauptsächlich den Frauen in ihrer schwierigen Lebenssituation zu helfen.
Die Abgabe des Kindes in eine Babyklappe ist nicht strafbar und bleibt anonym.
Das UN- Kinderechtskomitee fordert die Abschaffung unserer Babyklappe, genannt Babybox.
Die Abneigung zum tschechischen Projekt entstand aufgrund vieler Missverständnisse und Sprachbarrieren.
Der Ausschuss betrachtet die Babybox als einen Inkubator und nimmt an, dass es sich um eine Staatsinstitution handelt. Die Babyklappe in der Tschechischen Republik ist eine reine Privatinitiativität.
Ich bin mir sicher, dass unsere Babyklappen mit der Abmachung der Kinderrechte in allen 54 Artikeln übereinstimmen, nicht nur in den angeprannten Nummern 6, 7, 8, 9 und 19. Beispiel: Der Arikel Nummer 6 der Abmachung lautet- die Vertragsstaaten sollen den Lebenserhalt und die Entwicklung des Kindes in breitem Maße unterstützen Der Artikel Nummer 7 der Abmachung lautet- jedes Kind muss registriert sein, hat Recht auf einen Namen, Staatszugehörigkeit, und falls es möglich ist, auch das Recht seine Eltern kennen lernen und ihre Pflege in Anspruch nehmen.
Unsere Babybox- Kinder werden registriert, sie bekommen eine Geburtsurkunde, einen Namen und die tschechische Staatsangehörigkeit. Dem gefundenen Kindern wird eine gesundheitliche Vorsorge und soziale Hilfe gewährleistet.
Eine anonyme Geburt steht laut des tschechischen Gestetzes nur den tschechischen Frauen und alleinstehenden Müttern zu. In der Tschechischen Republik wurden zum 31. 12. 2019 76 Babyklappen aufgebaut.
Wir haben in Babyboxen 185 Kinder gefunden. Unser Programm ist klar, transparent und deutlich.
Wir haben nur einen Wunsch: Nie mehr ein totes Kind finden zu müssen!

Emil Machálek